Wann übernimmt die Krankenkasse die Fußpflege?
Viele Menschen fragen sich, ob ihre Krankenkasse die Kosten für eine Fußpflege übernimmt. Die Antwort hängt davon ab, ob eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Kosmetische Fußpflege, keine Kassenleistung
Die reguläre kosmetische Fußpflege, also das Pflegen und Verschönern der Füße ohne medizinischen Hintergrund, wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Diese Leistung ist eine Privatausgabe.
Medizinische Fußpflege (Podologie), unter bestimmten Bedingungen
Die medizinische Fußpflege, auch Podologie genannt, kann ärztlich verordnet werden. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn:
- Eine ärztliche Verordnung (Rezept) vorliegt
- Die Behandlung bei einem zugelassenen Podologen durchgeführt wird
- Eine medizinische Diagnose besteht, zum Beispiel diabetisches Fußsyndrom
Welche Diagnosen berechtigen zur Kostenübernahme?
Typische Diagnosen, bei denen eine podologische Behandlung verordnet werden kann, sind:
- Diabetisches Fußsyndrom
- Neuropathien (Nervenschäden an den Füßen)
- Durchblutungsstörungen der Füße
- Querschnittslähmung
Zuzahlung beachten
Auch bei Kostenübernahme durch die Krankenkasse fällt in der Regel eine gesetzliche Zuzahlung an. Diese beträgt zehn Prozent der Behandlungskosten plus eine Rezeptgebühr.
Fußpflege in Velbert, Beratung bei Beauty Salon Irina
Im Beauty Salon Irina in Velbert biete ich professionelle kosmetische Fußpflege zu fairen Preisen an. Sollten Sie unsicher sein, ob bei Ihnen eine medizinische Fußpflege sinnvoll ist, berate ich Sie gerne. Rufen Sie an unter 02051 6052801.