Fußpflege

Kann der Hausarzt eine podologische Behandlung verordnen?

Ja, der Hausarzt kann medizinische Fußpflege (Podologie) verordnen, wenn eine entsprechende Diagnose wie das diabetische Fußsyndrom vorliegt.

Zurück zu Fußpflege

Medizinische Fußpflege vom Hausarzt verordnet bekommen

Viele Patienten wissen nicht, dass ihr Hausarzt unter bestimmten Voraussetzungen eine podologische Behandlung verordnen kann. Hier erfahren Sie, wann und wie das funktioniert.

Voraussetzungen für eine Verordnung

Der Hausarzt kann eine medizinische Fußpflege (Podologie) verordnen, wenn eine medizinische Diagnose vorliegt, die eine solche Behandlung erfordert. Die häufigsten Gründe sind:

  • Diabetisches Fußsyndrom (Diabetes mellitus mit Fußkomplikationen)
  • Sensibilitätsstörungen und Neuropathien
  • Durchblutungsstörungen der unteren Extremitäten
  • Zustand nach Amputationen am Fuß

Wie läuft die Verordnung ab?

Der Hausarzt stellt ein Rezept für podologische Behandlungen aus. Auf dem Rezept wird die Diagnose vermerkt sowie die Anzahl der verordneten Behandlungen. Dieses Rezept wird beim zugelassenen Podologen eingelöst.

Überweisungen und Fachärzte

Neben dem Hausarzt können auch Fachärzte, etwa Diabetologen, Dermatologen oder Orthopäden, eine podologische Behandlung verordnen. Manchmal überweist der Hausarzt zunächst an einen Facharzt, der dann die Verordnung ausstellt.

Kosmetische Fußpflege als Ergänzung

Auch wenn Sie eine podologische Verordnung haben, kann eine ergänzende kosmetische Fußpflege sinnvoll sein, etwa für das regelmäßige Verwöhnen und die Pflege zwischen den Podologie-Terminen.

Beratung in Velbert bei Beauty Salon Irina

Im Beauty Salon Irina in Velbert berate ich Sie gerne, welche Form der Fußpflege für Ihre Situation am besten geeignet ist. Sprechen Sie mich an, telefonisch unter 02051 6052801 oder direkt vor Ort in der Birther Str. 6.

Ihr Termin

Gönnen Sie sich einen
Moment für sich.

Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir. Ich freue mich darauf, Sie in meinem Salon in Velbert zu begrüßen.